Voraussetzungen um eine Kundenkarte zu erhalten:

Die Tafel Herbolzheim betreibt seinen Laden als gemeinnütziger Verein. Die Waren, die wir gegen einen geringen Kostenbeitrag an Sie weitergeben, werden uns von Sponsoren überlassen.

Laut Satzung darf die Tafel Herbolzheim die Waren nur an Personen weitergeben, die bedürftig sind gemäß § 53 AO. Wir sind verpflichtet, dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen.

Bitte beachten Sie deshalb folgendes: Zum Personenkreis gemäß § 53 AO gehören Menschen, die sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden.

  • Wohngeldempfänger
  • Sozialgeldempfänger/innen (gem. SGB XII)
  • Arbeitslosengeldempfänger/innen (ALG I, ALG II / Hartz IV)
  • Rentenempfänger/innen + Grundsicherungsempfänger/innen
  • Personen mit geringem Einkommen
  • wenn Bedürftigkeit durch kirchliche oder soziale Einrichtung bescheinigt ist.

 

Falls Sie Zweifel haben, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören, rufen Sie uns bitte an oder verwenden unser Kontakt-Formular.

Zum Einkauf in unserem Laden bekommen Sie von uns eine Kundenkarte.

Bitte bringen Sie zum Ausstellen der Kundenkarte die erforderlichen Unterlagen wie Renten-, Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheid mit oder den Einkommensnachweis. Ebenso den Personalausweis oder Reisepaß der einkaufsberechtigten Person.

Sie erhalten dann eine Kundenkarte, die solange gültig ist wie der vorgelegte Hilfebescheid. Verlängerung erfolgt bei Vorlage des neuen Bescheids.

Die Ausgabe der Kundenkarten erfolgt während der Öffnungszeiten.

Einkaufsregelung:

1- und 2-Personen-Haushalte: 2x / Woche

3- bis 5-Personen-Haushalte: 3x / Woche

ab 6-Personen-Haushalte: 4x / Woche